Gegen Sexismus und Rassismus!

Anläss­lich des inter­na­tio­na­len Frau­en­tags am 8. März erklärt Maria Simon, Mit­glied im Kreis­vor­stand der Regens­bur­ger Grü­nen: „Ver­ge­wal­ti­gun­gen, sexu­el­le Beläs­ti­gun­gen und Gewalt gegen Frau­en und Mäd­chen sind lei­der all­täg­lich. Jede drit­te Frau in Euro­pa hat sexua­li­sier­te oder phy­si­sche Gewalt erlebt. Doch meist schwei­gen die Betrof­fe­nen über das Erleb­te – aus Angst davor, dass ihnen nicht geglaubt wird, aus Angst vor Stig­ma­ti­sie­rung, aus Angst, mit­schul­dig gemacht zu wer­den. Des­halb müs­sen wir dafür sor­gen, dass betrof­fe­ne Frau­en und Mäd­chen Unter­stüt­zung und Schutz bekom­men. Und wir müs­sen ver­an­las­sen, dass die Täter bes­ser zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kön­nen. Die Bun­des­re­pu­blik muss end­lich die Istan­bul-Kon­ven­ti­on zum Schutz von Frau­en vor Gewalt rati­fi­zie­ren. Zu deren Umset­zung gehört, den Ver­ge­wal­ti­gungs­pa­ra­gra­phen § 177 StGB zu refor­mie­ren – der Grund­satz ‚Nein heißt Nein‘ muss ins Strafgesetzbuch.“
Des­halb unter­stützt Maria Simon auch die For­de­rung der Frau­en­not­ru­fe Bay­ern: „Nicht das Ver­hal­ten des Opfers ist ent­schei­dungs­re­le­vant für die Straf­bar­keit einer sexu­el­len Hand­lung, son­dern allein das Ver­hal­ten des Täters. Straf­wür­dig ist eine erheb­li­che sexu­el­le Hand­lung immer dann, wenn sie gegen oder ohne den Wil­len einer ande­ren Per­son durch­ge­führt wird und dies der Täter erkannt hat oder erken­nen muss­te. Die­sem Grund­satz muss die gesetz­li­che Lage end­lich ent­spre­chen. Vie­le Frau­en – die meis­ten Betrof­fe­nen sexu­el­ler Über­grif­fe sind weib­lich – leis­ten in die­sen Situa­tio­nen kei­nen (mas­si­ven) Widerstand.“

Zur Lebens­wirk­lich­keit geflüch­te­ter Frau­en und Mäd­chen sagt Ste­fan Chris­toph, Kreis­vor­sit­zen­der der Regens­bur­ger Grü­nen: „Frau­en und Mäd­chen müs­sen über­all vor sexua­li­sier­ter Gewalt geschützt wer­den – das gilt auch für die­je­ni­gen, die zu uns flie­hen. Auch unter den geflüch­te­ten Men­schen sind vie­le Opfer sexua­li­sier­ter Gewalt. Nach einer oft trau­ma­ti­sie­ren­den Flucht leben sie meist auf engs­tem Raum ohne Rück­zugs­mög­lich­kei­ten in Flücht­lings­un­ter­künf­ten und sind häu­fig auch sexua­li­sier­ter Gewalt aus­ge­setzt. Es ist trau­rig, dass die Debat­te der ver­gan­ge­nen Wochen oft ras­sis­ti­sche Kli­schees bedient anstatt sich mit der Lebens­wirk­lich­keit von Frau­en in allen gesell­schaft­li­chen Schich­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen. Es ist außer­dem zynisch, wenn sich die Bun­des­re­gie­rung den Schutz von Frau­en vor sexu­el­len Über­grif­fen auf die Fah­nen schreibt, aber ent­spre­chen­de Maß­nah­men in Flücht­lings­un­ter­künf­ten – wie eine getrenn­te Unter­brin­gung allein geflüch­te­ter Frau­en oder eige­ne und abschließ­ba­re Wasch­räu­me für Frau­en – wie­der aus dem Gesetz­ent­wurf zum Asyl­pa­ket II streicht. Wir for­dern vom Bund, die­se Maß­nah­men umzu­set­zen und vom Frei­staat, für eine qua­li­fi­zier­te Aus­bil­dung der in den Unter­künf­ten ein­ge­setz­ten Sicher­heits­kräf­te und des sons­ti­gen dort täti­gen Per­so­nals zu sorgen!“

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