Regensburger Baulandmodell
regensburger-baulandmodell-17–12-2019.3868198.pdf
In Kapitel 2.2.5.1 werden die Anforderungen thematisiert. Darin ist festgelegt, dass ab 2500 Quadratmetern Geschossfläche 20% der gesamten Geschossfläche für die Einkommensstufen 1 und 2 und 20% der gesamten Geschossfläche für die Einkommensstufe 3 eingeplant werden müssen.
Dies macht 40% soziale Wohnungen ab 2500 Quadratmetern Geschossfläche.
Vorlage des Amts für Stadtplanung und Mobilität
Siehe hier
Die Vorlage ist vor dem Hintergrund des sogenannten „Bau-Turbos“ entstanden, ein Bundesgesetz, das es Kommunen ermöglicht, eigene Regeln zum Neubau aufzustellen und den Kommunen dabei mehr Freiheiten lässt.
In 3.3 greift ab 2500 Quadratmeter Geschossfläche die 40%-Quote für bezahlbaren Wohnraum des Regensburger Baulandmodells.
Änderungsantrag von CSU, Brücke, SPD, FW, FDP und CSB
Quelle: https://www.mittelbayerische.de/lokales/stadt-regensburg/mehr-wumms-fuer-den-regensburger-bauturbo-20450407 (mit Bezahlschranke)
Die Änderungen sehen vor, erst ab 7000 Quadratmetern Nettogeschossfläche (Achtung, andere Einheit als in der Verwaltungsvorlage!) das Regensburger Baulandmodell greifen zu lassen.
Kritik der grünen Fraktion am Änderungsantrag
Quelle: https://www.mittelbayerische.de/lokales/stadt-regensburg/ist-der-regensburger-bauturbo-ein-kniefall-vor-bautraegern-20472061 (mit Bezahlschranke)