Grüner Stadtverband unterstützt Radentscheid

Der Stadt­ver­band von Bünd­nis 90 / Die Grü­nen unter­stützt ein­stim­mig den Radent­scheid Regens­burg. Das hat die grü­ne Stadt­ver­samm­lung am 10. Mai beschlos­sen. Des­sen Ziel ist der prio­ri­sier­te Aus­bau von Fahr­rad­haupt­rou­ten, die alle Stadt­tei­le mit­ein­an­der und mit der Innen­stadt verbinden.

Seit vie­len Jah­ren set­zen wir Grü­ne uns für eine nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­wen­de ein. Das Rad nimmt hier einen ent­schei­den­den Platz ein und kann zur Ent­las­tung des gesam­ten Stra­ßen­net­zes füh­ren. Acht Räder ent­spre­chen dem Platz­an­spruch eines ein­zel­nen Autos“, erläu­tert The­re­sa Eber­lein, grü­ne Stadt­vor­sit­zen­de in Regens­burg. Ins­be­son­de­re die Tat­sa­che, dass Regens­burg in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren um 20.000 Einwohner*innen gewach­sen ist, zei­ge die Dring­lich­keit der Situa­ti­on, so Eber­lein wei­ter: „Um den Ver­kehrs­kol­laps zu umge­hen und dem Wachs­tum der letz­ten Jah­re gerecht zu wer­den, muss nun end­lich ein durch­ge­hen­des Ver­kehrs­we­ge­netz für Radfahrer*innen folgen.“

Regens­burg als Stadt der kur­zen Wege muss ein durch­dach­tes Ver­kehrs­kon­zept lie­fern und Radfahrer*innen end­lich die nöti­ge Prio­ri­tät ein­räu­men“, macht Ste­fan Chris­toph, Stadt­vor­sit­zen­der der Regens­bur­ger Grü­nen und Bezirks­rat, klar. Der Grund­satz­be­schluss des Stadt­ra­tes ‚Fahr­rad­freund­li­che Stadt Regens­burg‘ sei ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, jedoch müs­se an dem The­ma wei­ter nach­drück­lich gear­bei­tet wer­den. Dafür set­ze sich der Radent­scheid Regens­burg ein, so Chris­toph wei­ter: „Hier­für braucht es end­lich siche­re und durch­gän­gi­ge Rad­we­ge! Dass Radfahrer*innen noch immer an Kreu­zun­gen ver­letzt wer­den oder gar töd­lich ver­un­glü­cken, darf es im Jahr 2019 nicht mehr geben. Wir ste­hen ganz klar hin­ter der Visi­on Zero.“

Die Visi­on Zero ist ein Ansatz, der Stra­ßen­ver­kehr danach aus­rich­tet, schwe­re und lebens­be­droh­li­che Unfäl­le zu ver­mei­den. Maß­nah­men sind dabei etwa Rad­we­ge ohne gefähr­li­che Kreu­zun­gen oder Über­gän­ge mit Stra­ßen, die Durch­set­zung zusätz­li­cher Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen an gefähr­li­chen Stel­len oder auch die Erhö­hung der Über­sicht­lich­keit von Kreuzungen.

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