Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 24. Juli 2026
Antragstext
Der KV möge folgenden Antrag an der Landesdelegiertenkonferenz stellen:
Hitze bedeutet Lebensgefahr
Mit Blick auf die fortschreitende Klimakatastrophe und diverse Extremwetterereignisse der letzten Monate und Jahre fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern:
1. die Annerkennung von Hitzewellen als besondere Naturgefahr sowie eine angemessene Reaktion auf diese durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
2. die Verankerung von Klima- und Hitzeanpassungsmaßnahmen als kommunale Pflichtaufgabe mit ausreichenden und verlässlichen finanziellen Kompensationen aus Landesmitteln.
3. die Einführung eines Hitzeaktionsplans auf Landesebene mit dem Ziel, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
4. die Anpassung von Gesetzen und Vorschriften um Bürger*innen langfristig vor Hitze und anderen Folgen der Klimakatastrophe zu schützen und Bayern auf allen Ebenen an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen.
Im Besonderen müssen beispielsweise Bauvorschriften angepasst werden um begrünte Fassaden und selbstkühlende Häuser (zum Beispiel nach dem Vorbild von Francis Kéré) zu ermöglichen.
5. die Ausarbeitung eines Planes zur bayernweiten Umsetzung des Schwammstadtprinzips unter Einbeziehung der Kommunen.
6. die Förderung von Maßnahmen die zur Regenwasserspeicher für lange Hitzeperioden beitragen, beispielsweise die Einrichtung von kommunalen Regenwasseragenturen nach Berliner Vorbild.
Begründung
Die Klimakrise ist in Bayern längst real und äußert sich zunehmend durch extreme Hitzewellen, die sowohl die öffentliche Gesundheit als auch unsere Ökosysteme massiv gefährden. Um wirksame Schutzmaßnahmen zu implementieren und die notwendigen administrativen Hebel in Bewegung zu setzen, ist es essenziell, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz Hitze offiziell als besondere Naturgefahr anerkennt. Nur durch diese formale Einordnung können rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierungsmodelle geschaffen werden, die einer effektiven Gefahrenabwehr gerecht werden.
Bisher liegt die Verantwortung für den Hitzeschutz primär bei den Kommunen. Dies führt jedoch zu einem gefährlichen Flickenteppich an Maßnahmen und überfordert viele Städte und Gemeinden finanziell sowie organisatorisch. Ein verbindlicher Hitzeaktionsplan auf Landesebene ist daher dringend notwendig, um strategische Leitlinien vorzugeben, Ressourcen gerecht zu verteilen und eine flächendeckende Vorsorge zu garantieren. Der Freistaat darf die Verantwortung für dieses systemische Problem nicht allein auf die lokale Ebene abschieben.
Parallel zum kurzfristigen Krisenmanagement müssen wir langfristige, bauliche Lösungen etablieren, die unsere Städte und Gemeinden klimaresilient machen. Wir wollen weg von energieintensiven Klimaanlagen und hin zu naturbasierten sowie innovativen Architekturkonzepten. Durch die Integration von Vorgaben für begrünte Fassaden in die Bauvorschriften und die Förderung selbstkühlender Bauweisen – inspiriert durch Ansätze wie die von Francis Kéré – schaffen wir eine lebenswerte Umgebung, die Hitze präventiv reduziert statt sie nur zu verwalten.