Grüne verurteilen Gewaltattacken an Frauen 18. Januar 20163. Oktober 2017 Wir Grüne verurteilen die gewalttätigen Attacken und sprechen den betroffenen Frauen unsere Solidarität aus. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Angriff auf die Menschenwürde und muss gesellschaftlich geächtet und bekämpft werden. Frauen haben ein Recht auf Schutz vor sexuellen Übergriffen.Diesen Schutz zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates. Maria Simons Rede im Wortlaut: „NEIN HEIßT NEIN! Null Toleranz bei sexualisierter Gewalt.„Die sexualisierten Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof an Silvester erschüttern und sind nicht hinnehmbar. Die Taten sind zu verurteilen. Es darf nicht akzeptiert werden, dass ein Klima der Bedrohung entsteht und Frauen Angst davor haben müssen, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. Gewalt gegen Frauen ist aber nicht erst seit Köln ein Thema, dem sich unsere Gesellschaft stellen muss. Engagierte Frauen der Frauenbewegung haben Gewalt gegen Frauen bereits in den 70er Jahren gegen viele Anfeindungen öffentlich gemacht und Hilfs-angebote geschaffen. Seit Jahrzehnten weisen sie bereits auf das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen hin. Vor 40 Jahren wurde das erste Frauenhaus in Berlin eröffnet. Die Untersuchung des Familienministeriums von 2004 zeigt: jede 4. Frau hat in ihrem Leben schon körperliche oder psychische Gewalt erfahren und die Täter kommen aus dem sozialen Nah-Raum, sind also Ehemänner, Lebenspartner, Väter, etc. Gewalt gegen Frauen passiert überwiegend im häuslichen Bereich und nicht im öffentlichen Raum. Nach wie vor ist die Finanzierung von Frauenhäusern bundesweit nicht gesichert. Wir Grüne unterstützen deshalb die Forderung nach einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Grundlage zur Finanzierung von Frauenhäusern. In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, bewegt sich zwischen 95% und 85%. Nur ein Bruchteil der Anzeigen führt zu einer Verurteilung. Fakt ist, dass die Quote der Verurteilungen seit Jahren sinkt. In 2012 erlebten nur 8,4 % der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Verurteilung des Täters. Zum Vergleich: 5 Jahre zuvor lag die Verurteilungsquote noch bei 15,4 % und war damit fast doppelt so hoch. Wir begrüßen, dass die nun öffentliche Debatte zu Gewalt gegen Frauen dazu ermutigt, Gewalttaten anzuzeigen. Damit wird das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen sichtbar. Jedoch ist die Gesetzeslage nicht ausreichend: Wir GRÜNE fordern schon seit Jahren, dass sexuelle Belästigung endlich zum Strafbestand wird. Das scheint jetzt endlich zu klappen. Schade, dass die Groko erst Köln brauchte, um da zu reagieren. Außerdem ist die Reform des § 177 Strafgesetzbuch dringend notwendig. Darin heißt es: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Konkret bedeutet das: Ein NEIN reicht nicht, die Frau muss sich wehren! Als Vergewaltigung wird es nur gewertet, wenn sich die Frau gewehrt hat. Wer hier lebt und leben möchte, der muss wissen, dass Frauen mit Respekt behandelt werden und dass Nein auch Nein heißt. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, ist eine wesentliche Aussage in unserem Grundgesetz. Alle müssen die Werte unseres Grundgesetzes akzeptieren. Das gilt es, aktiv zu fördern in der Integrationsarbeit. Zur Ehrlichkeit gehört auch, zu sagen: Integration ist anstrengend und wird die enorme Herausforderung für die kommenden Jahre. Betroffene Frauen brauchen Unterstützung. Hier in Regensburg sind die Anlaufstellen: Der Frauennotruf, dessen Telefon-Nummer 24171 deutlich sichtbar gegenüber dem Cinemax steht. Und die beiden Frauenhäuser, die vorübergehende Unterkunft und Schutz vor Gewalt bieten. Wir Grüne verurteilen die gewalttätigen Attacken und sprechen den betroffenen Frauen unsere Solidarität aus. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Angriff auf die Menschenwürde und muss gesellschaftlich geächtet und bekämpft werden. Frauen haben ein Recht auf Schutz vor sexuellen Übergriffen. Diesen Schutz zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates.