Geschäfts-Ordnung

Hier kommt ein Teil von der Geschäfts-Ord­nung.
Eine Geschäfts-Ord­nung ist ein Plan.
Der Plan ist für den Stadt-Ver­band Regensburg.

In dem Plan steht, wie der Stadt-Ver­band arbei­tet.
An die­sen Plan muss sich der Stadt-Ver­band halten.

Die Tei­le von einer Geschäfts-Ord­nung hei­ßen auch: Para­gra­fen.
Das Zei­chen für Para­graf ist: §.

§ 1 spricht man also: Para­graf eins.

Jeder Para­graf ist auch wie­der auf­ge­teilt.
Die Tei­le vom Para­gra­fen hei­ßen: Absät­ze.
Jeder Absatz hat eine Num­mer.
Die Num­mer sieht zum Bei­spiel so aus: (1).
(1) spricht man: eins.

Man­che Para­gra­fen feh­len hier.
Und man­che Absät­ze feh­len auch.
Wir haben Tei­le von der Sat­zung aus­ge­sucht.
Die­se Tei­le fin­den wir am wichtigsten.

§ 1 Allgemeines

(1)
Das ist die Geschäfts-Ord­nung von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
Und zwar vom Stadt-Ver­band Regensburg.

Die Geschäfts-Ord­nung gilt für die Mit­glie­der-Ver­samm­lung.
Und für ande­re Gre­mi­en.
Gre­mi­en sind Grup­pen,
in denen meh­re­re Men­schen zusammenarbeiten.

In der Geschäfts-Ord­nung steht,
für wel­che Gre­mi­en sie gilt.

§ 2 Anträge zur Mitglieder-Versammlung

(1)
Bei der Mit­glie­der-Ver­samm­lung kann man Anträ­ge stellen.

Wenn man einen Antrag machen will:
dann muss man das vor der Mit­glie­der-Ver­samm­lung beantragen.

Der Stadt-Vor­stand muss den Antrag bekom­men haben,
bevor die Sit­zung beginnt.

Den Antrag kann man schrift­lich stel­len.
Oder elek­tro­nisch.
Das heißt zum Bei­spiel:
Man schickt eine E‑Mail.

(4)
Der Vor­stand macht einen Vor­schlag,
wie man über jeden Antrag abstimmt.
Und die Mit­glie­der-Ver­samm­lung sagt,
ob sie ein­ver­stan­den ist.

Manch­mal gibt es einen Antrag,
in dem gro­ße Ände­run­gen vor­ge­schla­gen wer­den.
Mit gro­ßen Ände­run­gen sind wich­ti­ge Ände­run­gen gemeint.
Und einen Antrag mit klei­nen Ände­run­gen.
Mit klei­nen Ände­run­gen sind nicht wo wich­ti­ge Ände­run­gen gemeint.
Man stimmt zuerst über den gro­ßen Antrag ab.

Manch­mal gibt es meh­re­re Anträ­ge zum glei­chen The­ma.
Dann kann die Mit­glie­der-Ver­samm­lung erst über alle spre­chen.
Und am Schluss entscheiden.

(5)
Es gibt auch Dring­lich­keits-Anträ­ge.
Manch­mal ist ein The­ma drin­gend.
Zum Bei­spiel:
Kurz vor der Mit­glie­der-Ver­samm­lung ist etwas pas­siert.
Man will schnell mit der Mit­glie­der-Ver­samm­lung dar­über spre­chen.
Sol­che Anträ­ge muss man auch vor­her stellen.

Spä­ter geht es nur bei beson­de­rer Dring­lich­keit.
Beson­de­re Dring­lich­keit heißt:
Etwas ist pas­siert, nach­dem die Ver­samm­lung schon begon­nen hat.
Dann kann man den Antrag wäh­rend der Ver­samm­lung stellen.

Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung ent­schei­det,
ob sie jetzt über den Antrag abstim­men will.
Also ob er drin­gend genug ist.

Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung ent­schei­det mit ein­fa­cher Mehr­heit.
Ein­fa­che Mehr­heit bedeu­tet:
Was die meis­ten Men­schen wol­len,
das wird gemacht.

(6)
Alle Mit­glie­der dür­fen Anträ­ge stel­len.
Aber nicht nur ein­zel­ne Men­schen dür­fen Anträ­ge stel­len.
Son­dern auch:

  • Orts-Ver­bän­de,
  • Arbeits-Krei­se,
  • die GRÜNE JUGEND Regensburg.

(7)
Die­se Regeln gel­ten nur für nor­ma­le Anträ­ge.
Es gibt auch noch beson­de­re Anträ­ge:
näm­lich die Geschäfts-Ordnungs-Anträge.

Einen Geschäfts-Ord­nungs-Antrag kann man immer stel­len.
Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung muss sofort dar­über abstimmen.

Zuerst dür­fen zwei Per­so­nen eine Rede hal­ten:
Eine Per­son, die gegen den Antrag ist.
Und eine Per­son, die für den Antrag ist.
Dann wird abgestimmt.

Bei­spie­le für Geschäfts-Ord­nungs-Anträ­ge sind:

  • Schluss der Debat­te
    Das bedeu­tet:
    Jetzt soll nie­mand mehr spre­chen dür­fen.
    Son­dern jetzt soll über den Antrag abge­stimmt werden.
  • Schluss der Rede-Lis­te
    Das bedeu­tet:
    Jetzt soll nie­mand mehr zur Rede-Lis­te dazu kom­men.
    Auf der Rede-Lis­te ste­hen die Men­schen,
    die nach­ein­an­der etwas sagen wol­len.
    Jetzt sol­len nur noch bestimm­te Men­schen etwas sagen.
    Damit sind Men­schen gemeint,
    die schon auf der Rede-Lis­te ste­hen.
    Es sol­len kei­ne Men­schen mehr dazu kommen.
  • Ver­ta­gung
    Das bedeu­tet:
    Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung soll jetzt nicht abstim­men.
    Son­dern bei einem ande­ren Treffen.
  • Nicht-Befas­sung
    Das bedeu­tet:
    Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung soll über den Antrag nicht ent­schei­den.
    Und zwar auch nicht spä­ter.
    Son­dern gar nicht.
  • Unter­bre­chung der Sit­zung
    Das bedeu­tet:
    Es soll jetzt eine Pau­se geben.

§ 3 Wahlen

(1)
Wenn jemand sich für ein Amt bewirbt.
Also wenn jemand gewählt wer­den will.
Dann darf die Per­son sich vor­her vor­stel­len.
Die Per­son darf also sagen,
wer sie ist.
Und war­um man sie wäh­len soll.

(2)
Wenn jemand Fra­gen an die­se Per­son hat.
Dann darf die Per­son dar­auf ant­wor­ten.
Sie bekommt genü­gend Zeit dafür.

(4)
Die Sit­zungs-Lei­tung ist ver­ant­wort­lich für die Wahl.
Sie bekommt dabei Hil­fe.
Und zwar von den Wahl-Hel­fe­rin­nen und Wahl-Helfern.

Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung sucht
die Wahl-Hel­fe­rin­nen und Wahl-Hel­fer aus.

§ 4 Ablauf von der Sitzung

Es gibt Regeln dafür, wie die Sit­zung abläuft.
Also was zuerst pas­siert.
Und was danach passiert.

Mit Sit­zung mei­nen wir:
das Tref­fen von der Mitglieder-Versammlung.

(1)
Der Vor­stand muss die Mit­glie­der zur Sit­zung ein­la­den.
Er muss ihnen einen Brief schi­cken.
Oder eine E‑Mail.

In dem Brief muss auch die Tages-Ord­nung ste­hen.
Oder in der E‑Mail.
Tages-Ord­nung bedeu­tet
ein Plan, was bei der Sit­zung pas­sie­ren soll.

Am Anfang der Sit­zung muss der Vor­stand fra­gen:
Sind alle Mit­glie­der mit der Tages-Ord­nung ein­ver­stan­den?
Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung stimmt über die Tages-Ord­nung ab.
Und sie ent­schei­det mit ein­fa­cher Mehrheit.

(3)
Der Vor­stand lei­tet die Sit­zung.
Wenn der Vor­stand dabei Hil­fe braucht.
Dann kann er Hel­fe­rin­nen und Hel­fer vorschlagen.

(4)
Wenn man einen Antrag stel­len will.
Oder wenn man eine Fra­ge stel­len will.
Oder eine Fra­ge beant­wor­ten will.
Dann hat man dafür 3 Minu­ten Zeit.
Das nennt man Rede-Zeit-Begrenzung.

Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung kann ent­schei­den,
dass man län­ger Zeit hat.
Und zwar bis zu 5 Minuten.

Wenn man einen Bericht abge­ben soll.
Das heißt:
Wenn man etwas über ein The­ma erzäh­len soll.
Oder über die Auf­ga­ben, die man erle­digt hat.
Dann hat man dafür 5 Minu­ten Zeit.

Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung kann ent­schei­den,
dass man län­ger Zeit hat.
Und zwar so lan­ge, wie man will.

Manch­mal gibt es gar kei­ne Rede-Zeit-Begren­zung.
Zum Bei­spiel,
wenn man eine Exper­tin oder einen Exper­ten ein­ge­la­den hat.
Und wenn die Exper­tin oder der Exper­te einen Vor­trag hal­ten soll.

(5)
Wir wol­len:
Frau­en sol­len genau­so oft spre­chen kön­nen wie Män­ner.
Weil uns die Mei­nung von den Frau­en wich­tig ist.

Dar­um gibt es eine quo­tier­te Rede-Lis­te.
Quo­tiert heißt:
Frau­en und Män­ner spre­chen immer abwechselnd.

(6)
Die Mit­glie­der stim­men per Hand-Zei­chen ab.
Hand-Zei­chen bedeu­tet:
Man hebt die Hand.

Die Sit­zungs-Lei­tung fragt zum Bei­spiel:
Wer ist für den Antrag?

Wenn man für den Antrag ist,
dann hebt man jetzt die Hand.

Manch­mal soll aber auch geheim abge­stimmt wer­den.
Und zwar,
wenn min­des­tens 3 Mit­glie­der geheim abstim­men wol­len.
Oder wenn über eine Per­son abge­stimmt wird.

In die­sen Fäl­len wird geheim abge­stimmt.
Dann muss man auf einen Zet­tel schrei­ben,
ob man dafür ist.

(7)
Manch­mal dau­ern die Mit­glie­der-Ver­samm­lun­gen sehr lan­ge.
Wenn es spä­ter als 23 Uhr ist,
soll die Ver­samm­lung kei­ne Ent­schei­dung mehr treffen.

Das heißt zum Bei­spiel:
Wenn es 23:15 Uhr ist,
dann wer­den kei­ne Ent­schei­dun­gen mehr gemacht.

(8)
Man kann sei­ne Stim­me nicht über­tra­gen.
Das bedeu­tet:
Wenn man bei der Mit­glie­der-Ver­samm­lung abstim­men will:
Dann muss man selbst dar­an teil­neh­men.
Nie­mand darf für jemand ande­ren mit abstimmen.

§ 6 Schluss-Bestimmungen

Schluss-Bestim­mun­gen ste­hen am Schluss von der Geschäfts-Ord­nung.
Sie sind der letz­te Teil von der Geschäfts-Ordnung.

(1)
Wenn die Mit­glie­der-Ver­samm­lung die Geschäfts-Ord­nung ange­nom­men hat.
Dann gilt die Geschäfts-Ordnung.

(2)
Die Mit­glie­der-Ver­samm­lung kann die Geschäfts-Ord­nung ändern.
Und zwar mit abso­lu­ter Mehr­heit.
Abso­lu­te Mehr­heit bedeu­tet:
mehr als die Hälf­te von den Stimmen.