
Hier kommt ein Teil von der Geschäfts-Ordnung.
Eine Geschäfts-Ordnung ist ein Plan.
Der Plan ist für den Stadt-Verband Regensburg.
In dem Plan steht, wie der Stadt-Verband arbeitet.
An diesen Plan muss sich der Stadt-Verband halten.
Die Teile von einer Geschäfts-Ordnung heißen auch: Paragrafen.
Das Zeichen für Paragraf ist: §.

§ 1 spricht man also: Paragraf eins.
Jeder Paragraf ist auch wieder aufgeteilt.
Die Teile vom Paragrafen heißen: Absätze.
Jeder Absatz hat eine Nummer.
Die Nummer sieht zum Beispiel so aus: (1).
(1) spricht man: eins.
Manche Paragrafen fehlen hier.
Und manche Absätze fehlen auch.
Wir haben Teile von der Satzung ausgesucht.
Diese Teile finden wir am wichtigsten.
§ 1 Allgemeines
(1)
Das ist die Geschäfts-Ordnung von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
Und zwar vom Stadt-Verband Regensburg.

Die Geschäfts-Ordnung gilt für die Mitglieder-Versammlung.
Und für andere Gremien.
Gremien sind Gruppen,
in denen mehrere Menschen zusammenarbeiten.
In der Geschäfts-Ordnung steht,
für welche Gremien sie gilt.
§ 2 Anträge zur Mitglieder-Versammlung
(1)
Bei der Mitglieder-Versammlung kann man Anträge stellen.
Wenn man einen Antrag machen will:
dann muss man das vor der Mitglieder-Versammlung beantragen.

Der Stadt-Vorstand muss den Antrag bekommen haben,
bevor die Sitzung beginnt.

Den Antrag kann man schriftlich stellen.
Oder elektronisch.
Das heißt zum Beispiel:
Man schickt eine E‑Mail.
(4)
Der Vorstand macht einen Vorschlag,
wie man über jeden Antrag abstimmt.
Und die Mitglieder-Versammlung sagt,
ob sie einverstanden ist.
Manchmal gibt es einen Antrag,
in dem große Änderungen vorgeschlagen werden.
Mit großen Änderungen sind wichtige Änderungen gemeint.
Und einen Antrag mit kleinen Änderungen.
Mit kleinen Änderungen sind nicht wo wichtige Änderungen gemeint.
Man stimmt zuerst über den großen Antrag ab.
Manchmal gibt es mehrere Anträge zum gleichen Thema.
Dann kann die Mitglieder-Versammlung erst über alle sprechen.
Und am Schluss entscheiden.
(5)
Es gibt auch Dringlichkeits-Anträge.
Manchmal ist ein Thema dringend.
Zum Beispiel:
Kurz vor der Mitglieder-Versammlung ist etwas passiert.
Man will schnell mit der Mitglieder-Versammlung darüber sprechen.
Solche Anträge muss man auch vorher stellen.
Später geht es nur bei besonderer Dringlichkeit.
Besondere Dringlichkeit heißt:
Etwas ist passiert, nachdem die Versammlung schon begonnen hat.
Dann kann man den Antrag während der Versammlung stellen.

Die Mitglieder-Versammlung entscheidet,
ob sie jetzt über den Antrag abstimmen will.
Also ob er dringend genug ist.
Die Mitglieder-Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Einfache Mehrheit bedeutet:
Was die meisten Menschen wollen,
das wird gemacht.
(6)
Alle Mitglieder dürfen Anträge stellen.
Aber nicht nur einzelne Menschen dürfen Anträge stellen.
Sondern auch:
- Orts-Verbände,
- Arbeits-Kreise,
- die GRÜNE JUGEND Regensburg.
(7)
Diese Regeln gelten nur für normale Anträge.
Es gibt auch noch besondere Anträge:
nämlich die Geschäfts-Ordnungs-Anträge.
Einen Geschäfts-Ordnungs-Antrag kann man immer stellen.
Die Mitglieder-Versammlung muss sofort darüber abstimmen.

Zuerst dürfen zwei Personen eine Rede halten:
Eine Person, die gegen den Antrag ist.
Und eine Person, die für den Antrag ist.
Dann wird abgestimmt.
Beispiele für Geschäfts-Ordnungs-Anträge sind:
- Schluss der Debatte
Das bedeutet:
Jetzt soll niemand mehr sprechen dürfen.
Sondern jetzt soll über den Antrag abgestimmt werden.

- Schluss der Rede-Liste
Das bedeutet:
Jetzt soll niemand mehr zur Rede-Liste dazu kommen.
Auf der Rede-Liste stehen die Menschen,
die nacheinander etwas sagen wollen.
Jetzt sollen nur noch bestimmte Menschen etwas sagen.
Damit sind Menschen gemeint,
die schon auf der Rede-Liste stehen.
Es sollen keine Menschen mehr dazu kommen.
- Vertagung
Das bedeutet:
Die Mitglieder-Versammlung soll jetzt nicht abstimmen.
Sondern bei einem anderen Treffen.
- Nicht-Befassung
Das bedeutet:
Die Mitglieder-Versammlung soll über den Antrag nicht entscheiden.
Und zwar auch nicht später.
Sondern gar nicht.
- Unterbrechung der Sitzung
Das bedeutet:
Es soll jetzt eine Pause geben.
§ 3 Wahlen
(1)
Wenn jemand sich für ein Amt bewirbt.
Also wenn jemand gewählt werden will.
Dann darf die Person sich vorher vorstellen.
Die Person darf also sagen,
wer sie ist.
Und warum man sie wählen soll.

(2)
Wenn jemand Fragen an diese Person hat.
Dann darf die Person darauf antworten.
Sie bekommt genügend Zeit dafür.
(4)
Die Sitzungs-Leitung ist verantwortlich für die Wahl.
Sie bekommt dabei Hilfe.
Und zwar von den Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfern.

Die Mitglieder-Versammlung sucht
die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer aus.
§ 4 Ablauf von der Sitzung
Es gibt Regeln dafür, wie die Sitzung abläuft.
Also was zuerst passiert.
Und was danach passiert.
Mit Sitzung meinen wir:
das Treffen von der Mitglieder-Versammlung.
(1)
Der Vorstand muss die Mitglieder zur Sitzung einladen.
Er muss ihnen einen Brief schicken.
Oder eine E‑Mail.

In dem Brief muss auch die Tages-Ordnung stehen.
Oder in der E‑Mail.
Tages-Ordnung bedeutet
ein Plan, was bei der Sitzung passieren soll.
Am Anfang der Sitzung muss der Vorstand fragen:
Sind alle Mitglieder mit der Tages-Ordnung einverstanden?
Die Mitglieder-Versammlung stimmt über die Tages-Ordnung ab.
Und sie entscheidet mit einfacher Mehrheit.
(3)
Der Vorstand leitet die Sitzung.
Wenn der Vorstand dabei Hilfe braucht.
Dann kann er Helferinnen und Helfer vorschlagen.
(4)
Wenn man einen Antrag stellen will.
Oder wenn man eine Frage stellen will.
Oder eine Frage beantworten will.
Dann hat man dafür 3 Minuten Zeit.
Das nennt man Rede-Zeit-Begrenzung.

Die Mitglieder-Versammlung kann entscheiden,
dass man länger Zeit hat.
Und zwar bis zu 5 Minuten.
Wenn man einen Bericht abgeben soll.
Das heißt:
Wenn man etwas über ein Thema erzählen soll.
Oder über die Aufgaben, die man erledigt hat.
Dann hat man dafür 5 Minuten Zeit.
Die Mitglieder-Versammlung kann entscheiden,
dass man länger Zeit hat.
Und zwar so lange, wie man will.
Manchmal gibt es gar keine Rede-Zeit-Begrenzung.
Zum Beispiel,
wenn man eine Expertin oder einen Experten eingeladen hat.
Und wenn die Expertin oder der Experte einen Vortrag halten soll.
(5)
Wir wollen:
Frauen sollen genauso oft sprechen können wie Männer.
Weil uns die Meinung von den Frauen wichtig ist.
Darum gibt es eine quotierte Rede-Liste.
Quotiert heißt:
Frauen und Männer sprechen immer abwechselnd.
(6)
Die Mitglieder stimmen per Hand-Zeichen ab.
Hand-Zeichen bedeutet:
Man hebt die Hand.

Die Sitzungs-Leitung fragt zum Beispiel:
Wer ist für den Antrag?
Wenn man für den Antrag ist,
dann hebt man jetzt die Hand.
Manchmal soll aber auch geheim abgestimmt werden.
Und zwar,
wenn mindestens 3 Mitglieder geheim abstimmen wollen.
Oder wenn über eine Person abgestimmt wird.
In diesen Fällen wird geheim abgestimmt.
Dann muss man auf einen Zettel schreiben,
ob man dafür ist.
(7)
Manchmal dauern die Mitglieder-Versammlungen sehr lange.
Wenn es später als 23 Uhr ist,
soll die Versammlung keine Entscheidung mehr treffen.

Das heißt zum Beispiel:
Wenn es 23:15 Uhr ist,
dann werden keine Entscheidungen mehr gemacht.
(8)
Man kann seine Stimme nicht übertragen.
Das bedeutet:
Wenn man bei der Mitglieder-Versammlung abstimmen will:
Dann muss man selbst daran teilnehmen.
Niemand darf für jemand anderen mit abstimmen.
§ 6 Schluss-Bestimmungen
Schluss-Bestimmungen stehen am Schluss von der Geschäfts-Ordnung.
Sie sind der letzte Teil von der Geschäfts-Ordnung.
(1)
Wenn die Mitglieder-Versammlung die Geschäfts-Ordnung angenommen hat.
Dann gilt die Geschäfts-Ordnung.
(2)
Die Mitglieder-Versammlung kann die Geschäfts-Ordnung ändern.
Und zwar mit absoluter Mehrheit.
Absolute Mehrheit bedeutet:
mehr als die Hälfte von den Stimmen.